Die Spielregeln für unsere Zusammenarbeit — klar und fair.
Diese AGB gelten für alle Leistungen von best IT flow, nachfolgend «Auftragnehmerin», gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Die Auftragnehmerin erbringt IT-Dienstleistungen als externe IT-Partnerschaft, insbesondere Betreuung und Weiterentwicklung von IT-Infrastrukturen, Benutzer-Support (1st–3rd Level), Administration von Servern, Netzwerken und Cloud-Diensten, IT-Sicherheit und Backups, Beschaffung, Installation und Wartung von Hard- und Software sowie Digitalisierungsprojekte. Umfang, Aufwand und Konditionen ergeben sich aus der Offerte bzw. dem Einzelvertrag.
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Offerte oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Vertrag gilt in der Regel als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR.
Der Auftraggeber gewährt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge, Informationen und Unterlagen und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen zu seinen Lasten.
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand oder Pauschale gemäss Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Nach Ablauf der Frist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug; es gelten Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie angemessene Mahnspesen. Spesen und Fremdkosten (z. B. Hardware, Lizenzen) werden separat verrechnet.
Beschaffte Hard- und Software unterliegt den Bedingungen der Hersteller und Lieferanten. Die Auftragnehmerin handelt bei der Beschaffung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder als Wiederverkäuferin, wie in der Offerte festgehalten. Garantieansprüche richten sich nach den Herstellerbedingungen.
Soweit Backups und Systemverfügbarkeit zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, setzt die Auftragnehmerin diese nach bestem Wissen und anerkannten Standards um. Ein bestimmter Erfolg, eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder absolute Sicherheit vor Cyberangriffen kann nicht garantiert werden. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmässigkeit seiner Daten und seiner Nutzung der Systeme verantwortlich.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Die Auftragnehmerin bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht; näheres regelt die Datenschutzerklärung. Bei Zugriff auf Personendaten des Auftraggebers kann ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist zudem auf die im betreffenden Auftrag in den letzten 12 Monaten bezahlte Vergütung begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
Rechte an vorbestehenden Werken, Methoden und Werkzeugen der Auftragnehmerin verbleiben bei ihr. Der Auftraggeber erhält an individuell erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dauerverträge können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die Auftragnehmerin kann diese AGB anpassen; für laufende Verträge gelten Änderungen nach schriftlicher Mitteilung, sofern der Auftraggeber nicht innert 30 Tagen widerspricht.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist nach Wahl der Auftragnehmerin Solothurn oder Biel, soweit zwingende Gerichtsstände nicht entgegenstehen.
Stand: Oktober 2026